
Der Polizeibericht - Folge 16 vom 12.02.2021
Im Herbst 2020 informierte zunächst die Staatsanwaltschaft Düsseldorf über die Anklageerhebung, ohne dabei den Namen Metzelders zu nennen. Genauso wenig detailliert ging die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ins Detail, was die konkreten Anklagevorwürfe sind. Aber kurz darauf informierte die Präsidentin des Amtsgerichts Düsseldorf die Presse und nannte dabei den Namen Metzelders und informierte die Medien über Details, die bis dato noch gar nicht bekannt waren.
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Der Polizeibericht - Folge 15 vom 18.12.2020

Der Polizeibericht - Folge 13 vom 20.11.2020

Der Polizeibericht - Folge 12 vom 06.11.2020

Der Polizeibericht - Folge 11 vom 23.10.2020

Der Polizeibericht - Folge 10 vom 25.09.2020

Der Polizeibericht - Folge 8 vom 28.08.2020

Der Polizeibericht - Folge 7 vom 21.08.2020

Der Polizeibericht - Folge 6 vom 24.07.2020

Der Polizeibericht - Folge 5 vom 17.07.2020
Im Herbst 2020 informierte zunächst die Staatsanwaltschaft Düsseldorf über die Anklageerhebung, ohne dabei den Namen Metzelders zu nennen. Genauso wenig detailliert ging die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ins Detail, was die konkreten Anklagevorwürfe sind. Aber kurz darauf informierte die Präsidentin des Amtsgerichts Düsseldorf die Presse und nannte dabei den Namen Metzelders und informierte die Medien über Details, die bis dato noch gar nicht bekannt waren.
Metzelder und seine Anwälte wollten das schleunigst dem Amtsgericht Düsseldorf verbieten und zogen vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Im Eilverfahren entschied das VG Düsseldorf, das die Pressemitteilung des Amtsgerichts nicht gelöscht werden müsse, es in Ordnung sei, den Namen Metzelders zu nennen, sowie detaillierte Angaben aus der Anklageschrift zu tätigen. Kurzum: Das VG Düsseldorf lehnte den Antrag nach § 123 VwGO ab.
Metzelder und seine Anwälte wollten diese Entscheidung nicht akzeptieren und legten kurz daraufhin Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster ein. Und am 4. Februar 2021 entschied der zuständige Senat, dass was das Amtsgericht tat, doch nicht so okay war.
In unserer Spezial-Sendung widmen wir uns "Dem Fall Metzelder" und analysieren chronologisch die Thematik rund um die Veröffentlichung des Amtsgerichts Düsseldorf und den verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und schauen uns die 31-seitige Begründung des OVG NRW einmal genauer an...